
Dysgnathie-Behandlungen
Interdisziplinäre Korrektur von Kieferfehlstellungen
Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen reichen kieferorthopädische Maßnahmen allein nicht aus, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Wenn Ober- und Unterkiefer in ihrer Lage deutlich voneinander abweichen, kann eine sogenannte Umstellungsosteotomie – ein kieferchirurgischer Eingriff zur Korrektur der Kieferposition – notwendig sein. Solch eine kombinierte Behandlung erfordert immer eine enge Abstimmung zwischen Kieferorthopädie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Typische Indikationen für kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen sind
In der Regel werden Umstellungsosteotomien durchgeführt, nachdem das Kieferwachstum weitgehend abgeschlossen ist.
In der Regel gliedert sich eine Dysgnathie-Behandlung in drei Phasen:
Zunächst werden Zahnstellungsanomalien beseitigt, damit die Kiefer später korrekt zueinander geführt werden können. In der Regel erfolgt diese Behandlung durch festsitzende Zahnspangen.
In einem spezialisierten Zentrum wird die Umstellungsosteotomie geplant und in Vollnarkose durchgeführt. Dabei werden Teile der Kiefer mobilisiert und nach der Umstellung stabil fixiert.
Nach der Operation erfolgt die Feineinstellung im Rahmen der weiteren kieferorthopädischen Behandlung.
Eine Dysgnathie-Behandlung ist kein kosmetischer Eingriff im engeren Sinne: Sie dient primär der Verbesserung der Funktion und Lebensqualität. In vielen Fällen führt sie darüber hinaus zu weiteren Veränderungen, z. B. im Gesichtsprofil.
Eine Dysgnathie-Behandlung ist eine durchaus anspruchsvolle, aber bewährte Behandlung. Als Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie beraten wir Sie gerne vertrauensvoll und transparent – und begleiten Sie bei jedem Schritt der Behandlung.
So kommen wir zueinander
Die mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch. Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung zu setzen und hierüber auch Termine anzufragen. Zur Nutzung unseres Kontaktformulars benötigen wir von Ihnen die als Pflichtfelder markierten Daten. Diese Daten verwenden wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, um Ihre Anfrage zu beantworten und um Ihren Terminwunsch bestätigen zu können. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Wir löschen Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.